Offener Brief bzgl. der Schwarzhändler
Nachfolgend findet Ihr ein sehr schönen Schreiben zum Thema Schwarzmarkthandel und Preise der Ticket. Dieses Schreiben kann als Vorlage genutzt werden, um Verbreitung wird gebeten. Hier habe ich den offenen Brief her... Danke an Jeky und Gegengeradefan:

Musterschreiben zum Vorgehen bezüglich der Ticketpreisentwicklung an den FC St. Pauli

Sehr geehrter Herr Orth,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. Stenger,
sehr geehrter Herr Meeske,
sehr geehrter Herr Vierkant,
sehr geehrte Damen und Herren,

seit langer Zeit verfolge ich nun das rege Treiben auf dem Eintrittskarten-Schwarzmarkt sowohl vor dem Stadion als auch auf den bekannten Internetplattformen:

www.viagogo.de
www.viagogo.com
www.seatwave.de
www.seatwave.com
www.bundesligakarten.de
www.bundesligakarten.com
www.ebay.de

Hier werden teilweise erhebliche Aufpreise zu den Ausgabepreisen der Karten aufgeschlagen. Leider habe ich seitens der Vereinsführung und des Kartencenters bisher keinerlei Maßnahmen gegen diese Praxis feststellen können. Dies ist insbesondere unter dem Gesichtspunkt der sehr beschränkten Platzkapazitäten in unserem Stadion sowie unter Berücksichtigung der Regelung in Nr. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Kartenverkauf, in der es heißt:

7. Weitergabe der Tickets
Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse des FC St. Pauli und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung. Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,
a) Tickets bei Auktionen (insbesondere im Internet) zum Verkauf anzubieten;
b) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den FC St. Pauli gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
c) im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern (bei einem Ticket aus einer Dauerkarte ergibt sich der maßgebende Preis durch die Division des Gesamtpreises der Dauerkarte durch die Anzahl der Spiele);
d) Eine Dauerkarte mit der Preisstufe Kind kann nicht aufgewertet werden, außer das Kind überschreitet die Altersgrenze. Ebenso können Kinderkarten nicht auf andere Personen umgeschrieben werden;
e) Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden;
f) Tickets an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben;
g) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den FC St. Pauli zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.

Auf Verlangen des FC St. Pauli ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen. Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese AGB, so wird das Ticket ungültig. Der FC St. Pauli ist in diesem Fall berechtigt, den Platz zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen.
Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann der FC St. Pauli von dem Kunden zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Maßgeblich für die Anzahl der Verstöße ist die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der FC St. Pauli das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, ihnen das Vorkaufsrecht bei einer Dauerkarte zu entziehen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

mehr als nur bedenklich.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass wir mit Ihnen, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. Stenger, einen Rechtsanwalt in unserem Prsädiium vertreten haben, sollten die rechtlichen Möglichkeiten umfassend ausgeschöpft werden.

Soweit Ihnen allen das Urteil des LG Hamburg vom 05. März 2010

http://rechtsprechung.hamburg.de/jporta l/portal/page/bshaprod.psml?doc.id=KORE520722010&st=ent&show doccase=1&paramfromHL=true#focuspoin t

nicht bekannt sein sollte, wovon ich nicht ausgehe, so sei darauf verwiesen, dass es erfolgreiche Möglichkeiten zur Eindämmung des Schwarzmarkes für Eintrittskarten gibt. Ein weiteres Urteil wurde vor dem LG Dortmund
erwirkt, welches ich wegen inhaltlicher Übereinstimmung hier nicht anfüge.

Ich fordere Sie alle dazu auf, die notwendigen Voraussetzungen für ein entschiedenes, notfalls rechtliches, Vorgehen gegen den Schwarzmarkthandel von Eintrittskarten zu schaffen. Darüber hinaus bitte ich Sie um Stellungnahme, was der Verein bisher gegen den Schwarzmarkthandel von Eintrittskarten unternommen hat bzw. welche Maßnahmen derzeit getroffen und geplant sind.

Sollte sich kein erkennbares Konzept abzeichnen oder ein Einschreiten seitens des Vereins nicht gewollte sein, so sollte dies zumindest im Rahmen der nächsten Hauptversammlung als Tagesordnungspunkt angesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen


Diese Mail einfach mal an folgende Email-Adressen senden:

gstenger (at) alpers-stenger (dot) de
gernot.stenger (at) fcstpauli (dot) com
michael.meeske (at) fcstpauli (dot) com
kartencenter (at) fcstpauli (dot) com
torsten.vierkant (at) fcstpauli (dot) com

Wir als Fanclub werden bei gegebener Zeit versuchen, Aktionen gegen Schwarzhändler (vllt. mit anderen Fanclubs zusammen) durchzuführen und zudem vielleicht auch Vorschläge mit unseren Mitgliedern und Freunden und Bekannten zu erarbeiten, wie man das Problem in den Griff bekommt.
KonBon am 24.07.2010 um 00:47 Uhr

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